Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von der AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von form art selbst im Falle unserer Lieferung oder Dienst- leistung nicht Vertragsbestandteil. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebote und Auftragserteilung

Die Angebote von form art sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.

3. Urheberrechte an Entwürfen, Werkzeichnungen, Fotografien etc.

3.1. Jeder form art erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Werkzeichnungen, Fotografien oder anderer Werke im Sinne des UrhG umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB´s.

3.2. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbe- zeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

3.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von form art und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

3.5. Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung des Nutzungshonorars das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. form art räumt ihm dabei in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

3.6. Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

4. Datensicherung

Keine besondere Datensicherung ohne separaten Archivierungsauftrag.

4.1. Bei reinen Scanaufträgen (Auslieferung gescanter Bilddateien auf Datenträgern an den Auftraggeber) werden die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an form art nach Auslieferung und Abnahme durch den Auftraggeber gelöscht. Insoweit wird keine Haftung für den Verlust von Daten übernommen.

4.2. Bei allen anderen Aufträgen werden die Auftragsdateien nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des jeweiligen Auftrages gelöscht, es sei denn, es ergeht ein ausdrücklicher Archivierungsauftrag an form art.

4.3. Falls vom Auftraggeber der Auftrag zur Archivierung der Auftrags- dateien erteilt wird, gelten die Vereinbarungen für den Archivierungsservice, die dem Auftraggeber bei Abschluss des Archivierungsvertrages ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden.

4.4. Für das Zusammenstellen und Kopieren der Auftragsdateien, auf Datenträger, berechnet form art die Materialkosten und eine Aufwandsentschädigung nach Vereinbarung.

5. Sonder- und Fremdleistungen

5.1. Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Auch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt.

5.2. Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten, wie z.B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und Muster, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

5.3. form art ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von form art abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, form art im Innenverhältnis von sämtlichen sich ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.

6. Neben- und Reisekosten

Der Auftraggeber erstattet Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz etc.. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

7. Beendigung des Auftrages

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

8. Zahlung und Zahlungsverzug

8.1. form art zustehende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Neukunden und Auftraggeber die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können Leistungen nur gegen Vorauszahlung in Anspruch nehmen.

8.2. Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus: a) dem Entwurfshonorar, b) dem Entgeld für das Copyright (Nutzungshonorar), c) dem Werkzeichnungshonorar. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgeld für das Copyright

8.3. Erfordert ein Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen von form art oder erstreckt er sich über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und ein weiteres Drittel bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeit.

8.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Kommt der Auftraggeber einer solchen Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von form art als Zahlungseingang. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von je 5,00 € berechnet.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen bleiben die von form art hergestellten Produkte in deren Eigentum. Wird Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, verkauft oder mit nicht form art gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB, verbunden, vermischt oder vermengt, so gilt form art als Hersteller, bzw. Miteigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer tritt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand schon jetzt an form art ab. Diese Abtretung wird hiermit angenommen.

10. Lieferung

10.1. Waren sendet form art dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Beim Versand geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

10.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von form art schriftlich bestätigt werden. Kommt form art in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann vom Auftraggeber nur in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

11. Gewährleistung

11.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaiige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden ist. Mit der Abnahme (Druckreif- Erklärung) geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabe-Erklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Nach rügelosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfzeit verlangt.

11.2. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb zwei Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als mängelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge form art innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.

11.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist form art nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann jedoch im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten bzw. eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt unberührt.

11.4. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

12. Haftung

12.1. Sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft, haftet form art, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. form art haftet nur für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist jedoch in diesem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

12.2. form art haftet nicht im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden, sowie für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach der Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang erkannt werden konnten, bleibt eine Haftung von form art auf den Auftragswert der Belichtung beschränkt. Dies gilt nur dann nicht, wenn form art mit der Qualitätsüberwachung durch Herstellung von Proofs und der Andruckkontrolle beauftragt wird, da auf dem Bildschirm oder Laserausdruck Fehlbelichtungen bei der Filmherstellung oft nicht erkennbar werden.

12.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt form art gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. form art tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

13. Aufrechnung / Zurückhaltung

Der Auftraggeber kann gegenüber form art kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

14. Anwendungstechnische Beratungen

Anwendungstechnische Beratungen geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben oder Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin

16. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

form art AGB Die AGB's als Download (PDF)